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Verein/Vorstand

Auszug aus der Satzung:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

• der / dem 1. Vorsitzenden
• der / dem stellvertretenden Vorsitzenden
• der / dem Schriftführer / in

Der Vorstand gemäß Absatz 1 vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins insoweit diese nicht einem besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB (Geschäftsführer) übertragen worden sind. Der Vorstand hat dabei die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beachten. Der erweiterte Vorstand besteht zusätzlich aus folgenden Personen

• dem / der Kassenführer / in
• dem / der Beisitzer / in
• weiteren Beisitzern

Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder des Vereins jeweils auf 4 Jahre (Amtsdauer) gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Der Verein Lebenshilfe Kreisvereinigung Holzminden e.V. zählt derzeit 198 Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung am 14. Juni 2022 hat folgenden Vorstand bis zur nächsten öffentlichen Mitgliederversammlung gewählt: